NRW-Bildungsscheck
Voraussetzung für den Anspruch
auf einen Bildungsscheck
> Der Beschäftigte/ Mitarbeiter darf
im vergangenen oder im aktuellen Jahr
an keiner beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben.
> Der Beschäftigte/ Mitarbeiter wohnt
oder arbeitet in NRW
in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
> Je Bildungsscheck
kann nur eine Maßnahme
anteilig gefördert werden
> Der Zuschuss gilt nur für
die Teilnahme- und Prüfungsentgelte.
Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Kosten für Lehr- und Lernmittel
sind von der Förderung ausgeschlossen.
> Vor der Beantragung eines Bildungsschecks
muss eine Beratung
in einer von über 220 Beratungsstellen in NRW
erfolgen.
> Erst den Bildungsscheck beantragen,
dann zur Weiterbildungsmaßnahme anmelden.
Zusätzlich gilt für den betrieblichen Zugang
> Das Unternehmen beschäftigt
weniger als 250 Mitarbeiter.
> Der nicht geförderte Teil der Kosten
für die Weiterbildungsmaßnahme
muss das Unternehmen tragen.
> Je Unternehmen werden
max. 10 Bildungsschecks im Jahr
ausgestellt.
Ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen
für die Förderung durch einen Bildungsscheck erfüllen,
können Sie beim „Quick-Check-Bildungsscheck“ online prüfen:
http://dev.gib-nrw.de/site/homepage/service/beratertool/bildungsscheck-online-check-fuerden-betrieblichen-und-individuellen-zugang/
Nutzen Sie die Chance und verwenden Sie einen Bildungsscheck des Landes NRW für die Teilnahme an einem unserer Seminare.
50% der Trainingskosten, max. € 500,00 pro Scheck, werden vom Land Nordrhein-Westfalen für Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen übernommen. Die Arbeitsstätte des Unternehmens muss in NRW liegen oder Sie haben Ihren Wohnsitz hier.
Und so funktioniert der Bildungsscheck:
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck
finden Sie auch hier.
Selbstverständlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen (Tel. 02222 . 91170).