NRW-Bildungsscheck

Voraussetzung für den Anspruch
auf einen Bildungsscheck

> Der Beschäftigte/ Mitarbeiter darf
im vergangenen oder im aktuellen Jahr
an keiner beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben.
> Der Beschäftigte/ Mitarbeiter wohnt
oder arbeitet in NRW
in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
> Je Bildungsscheck
kann nur eine Maßnahme
anteilig gefördert werden
> Der Zuschuss gilt nur für
die Teilnahme- und Prüfungsentgelte.
Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Kosten für Lehr- und Lernmittel
sind von der Förderung ausgeschlossen.
> Vor der Beantragung eines Bildungsschecks
muss eine Beratung
in einer von über 220 Beratungsstellen in NRW
erfolgen.
> Erst den Bildungsscheck beantragen,
dann zur Weiterbildungsmaßnahme anmelden.

Zusätzlich gilt für den betrieblichen Zugang
> Das Unternehmen beschäftigt
weniger als 250 Mitarbeiter.
> Der nicht geförderte Teil der Kosten
für die Weiterbildungsmaßnahme
muss das Unternehmen tragen.
> Je Unternehmen werden
max. 10 Bildungsschecks im Jahr
ausgestellt.

Ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen
für die Förderung durch einen Bildungsscheck erfüllen,
können Sie beim „Quick-Check-Bildungsscheck“ online prüfen:
http://dev.gib-nrw.de/site/homepage/service/beratertool/bildungsscheck-online-check-fuerden-betrieblichen-und-individuellen-zugang/

Nutzen Sie die Chance und verwenden Sie einen Bildungsscheck des Landes NRW für die Teilnahme an einem unserer Seminare.

50% der Trainingskosten, max. € 500,00 pro Scheck, werden vom Land Nordrhein-Westfalen für Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen übernommen. Die Arbeitsstätte des Unternehmens muss in NRW liegen oder Sie haben Ihren Wohnsitz hier.

Und so funktioniert der Bildungsscheck:

  1. Sie klären mit einer Bildungsberatungsstelle (z.B. IHK) in Ihrer Nähe Ihren Weiterbildungsbedarf und entsprechende -angebote ab.
  2. Sie bzw. Ihr Unternehmen erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen diesen bei uns ein.
  3. Sie begleichen lediglich die Seminargebühr abzüglich des Förderbeitrags.
  4. Die Restsumme wird vom Land NRW bezahlt.

Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck
finden Sie auch hier.

Selbstverständlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen (Tel. 02222 . 91170).