Zienterra Institut für Rhetorik und Kommunikation

Rhetorik Seminare für Gespräche, Präsentationen und Verhandlungen.

Förderung in Sachsen

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Das Land Sachsen erstattet Arbeitnehmern zu einem Großteil ihre Weiterbildungskosten.

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Der Freistaat Sachsen bietet Arbeitnehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit einer Weiterbildungsförderung.

Die Voraussetzungen hierfür sind einfach gehalten und werden im Folgenden dargelegt.

 

1. Weiterbildungsscheck Sachsen

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.

Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen von maximal 4.150 € erzielen und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.


Mit dem Antrag sind grundsätzlich drei Angebote vorzulegen, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Als Angebote gelten auch Preisinformationen von Fort- und Weiterbildungsanbietern. Diese müssen dann mindestens den Anbieter, die Inhalte und den Preis der Weiterbildung enthalten. Können keine drei vergleichbaren Angebote oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten Einzelfall eine geringere Anzahl.

 

Förderungserstattung:

  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. EUR 2.500: 80% der Weiterbildungskosten
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als EUR 2.500 bis EUR 4.150: 50% der Weiterbildungskosten

 

Mindestkosten der Fortbildungsmaßnahme:

  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. EUR 2.500: EUR 650
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als EUR 2.500 bis zur Pflichtversicherungsgrenze: EUR 1.000

 

Grundsätzlich nach Abschluss der Weiterbildung und nach Vorlage von Rechnungen und dem dazugehörigen Zahlungsnachweis (Erstattungsprinzip).

Detailinformationen , häufig gestellte Fragen und Unterlagen zum Download finden Sie hier:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_20928.jsp?m=2009339

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Ansprechpartner: Zienterra GmbH, Herr Naumann, Tel.: 02222-91170

 

2. Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen
  • die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet
  • die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen 

 

Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.

In Abhängigkeit vom gewähltem Förderverfahren gelten als weitere Bedingungen:

  • beantragte Zuschusshöhe kleiner/gleich EUR 50.000

 

Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist.

 

Kann nur ein Angebot vorgelegt werden, weil der Auftragswert kleiner/gleich EUR 410 ist oder eine wettbewerbliche Preisermittlung nicht möglich ist (z.B. nur ein Anbieter am Markt), ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:

  • Personalkosten (des/der Dozenten)
  • Reisekosten (des/der Dozenten)
  • Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien oder Ausstattung)
  • Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für die Weiterbildungsmaßnahme)
  • Kosten für Beratungsdienste, sofern sie die Weiterbildungsmaßnahme betreffen
  • beantragte Zuschusshöhe größer als EUR 50.000 gemäß Förderhöchstsatz-
  • In diesem Fall ist es erforderlich, ein Ausschreibungsverfahren nach VOL/A *) durchzuführen.

 

Bitte reichen Sie eine Kalkulation des Auftragswertes auf der Grundlage Ihrer Markterkundung ein. Auf dieser Basis wird Ihnen nach einer ersten positiven Prüfung Ihrer Unterlagen eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Diese berechtigt Sie zur förderunschädlichen Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A.

 

Erläuterung zu *

Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Als Verdingung wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet.

Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst)Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) behandelt werden.

Weitere Detailinformationen auf den Internetseiten der Sächsischen AufbauBank:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_2431.jsp?m=2009339

oder unter 02222 - 91170 (Herr Naumann)

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