Zienterra Institut für Rhetorik und Kommunikation
Rhetorik Seminare für Gespräche, Präsentationen und Verhandlungen.
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Das Land Sachsen erstattet Arbeitnehmern zu einem Großteil ihre Weiterbildungskosten.
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Der Freistaat Sachsen bietet Arbeitnehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit einer Weiterbildungsförderung.
Die Voraussetzungen hierfür sind einfach gehalten und werden im Folgenden dargelegt.
1. Weiterbildungsscheck Sachsen
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.
Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:
Mit dem Antrag sind grundsätzlich drei Angebote vorzulegen, wobei
durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum
wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Als Angebote gelten auch
Preisinformationen von Fort- und Weiterbildungsanbietern. Diese
müssen dann mindestens den Anbieter, die Inhalte und den Preis der
Weiterbildung enthalten. Können keine drei vergleichbaren Angebote
oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten
Einzelfall eine geringere Anzahl.
Förderungserstattung:
Mindestkosten der Fortbildungsmaßnahme:
Grundsätzlich nach Abschluss der Weiterbildung und nach Vorlage von Rechnungen und dem dazugehörigen Zahlungsnachweis (Erstattungsprinzip).
Detailinformationen , häufig gestellte Fragen und Unterlagen zum Download finden Sie hier:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_20928.jsp?m=2009339
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner: Zienterra GmbH, Herr Naumann, Tel.: 02222-91170
2. Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)
Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.
In Abhängigkeit vom gewähltem Förderverfahren gelten als weitere
Bedingungen:
Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist.
Kann nur ein Angebot vorgelegt werden, weil der Auftragswert kleiner/gleich EUR 410 ist oder eine wettbewerbliche Preisermittlung nicht möglich ist (z.B. nur ein Anbieter am Markt), ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:
Bitte reichen Sie eine Kalkulation des Auftragswertes auf der Grundlage Ihrer Markterkundung ein. Auf dieser Basis wird Ihnen nach einer ersten positiven Prüfung Ihrer Unterlagen eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Diese berechtigt Sie zur förderunschädlichen Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A.
Erläuterung zu *
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Als Verdingung wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet.
Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst)Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) behandelt werden.
Weitere Detailinformationen auf den Internetseiten der Sächsischen AufbauBank:
http://www.sab.sachsen.de/de/
oder unter 02222 - 91170 (Herr Naumann)
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