Voraussetzung für den Anspruch auf einen Bildungsscheck:
- Der Beschäftigte/ Mitarbeiter darf im vergangenen oder im
aktuellen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen
haben.
- Der Beschäftigte/ Mitarbeiter wohnt oder arbeitet in NRW in
einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
- Je Bildungsscheck kann nur eine Maßnahme anteilig gefördert
werden
- Der Zuschuss gilt nur für die Teilnahme- und Prüfungsentgelte.
Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für
Lehr- und Lernmittel sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Vor der Beantragung eines Bildungsschecks muss eine Beratung in
einer von über 220 Beratungsstellen in NRW erfolgen.
- Erst den Bildungsscheck beantragen, dann zur
Weiterbildungsmaßnahme anmelden.
Zusätzlich gilt für den betrieblichen Zugang
- Das Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter.
- Der nicht geförderte Teil der Kosten für die
Weiterbildungsmaßnahme muss das Unternehmen tragen.
- Je Unternehmen werden max. 10 Bildungsschecks im Jahr
ausgestellt.
Ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Förderung durch
einen Bildungsscheck erfüllen, können Sie beim „
Quick-Check-Bildungsscheck“
online prüfen.
Nutzen Sie die Chance und verwenden Sie einen Bildungsscheck
des Landes NRW für die Teilnahme an einem unserer
Offenen Rhetorik
Seminare.
50% der Trainingskosten, max. € 500,00 pro Scheck, werden vom Land
Nordrhein-Westfalen für Mitarbeiter kleiner und mittelständischer
Unternehmen übernommen. Die Arbeitsstätte des Unternehmens muss in
NRW liegen oder Sie haben Ihren Wohnsitz hier.
Und so funktioniert der Bildungsscheck:
- Sie klären mit einer Bildungsberatungsstelle (z.B. IHK) in
Ihrer Nähe Ihren Weiterbildungsbedarf und entsprechende -angebote
ab.
- Sie bzw. Ihr Unternehmen erhalten den Scheck bei der
Beratungsstelle und reichen diesen bei uns ein.
- Sie begleichen lediglich die Seminargebühr abzüglich des
Förderbeitrags.
- Die Restsumme wird vom Land NRW bezahlt.
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck finden Sie auch
hier.
Selbstverständlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen (Tel.
02222 . 91170)