Zienterra Institut für Rhetorik und Kommunikation

Rhetorik Seminare für Gespräche, Präsentationen und Verhandlungen.

NRW-Bildungsscheck

Voraussetzung für den Anspruch auf einen Bildungsscheck:

  • Der Beschäftigte/ Mitarbeiter darf im vergangenen oder im aktuellen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
  • Der Beschäftigte/ Mitarbeiter wohnt oder arbeitet in NRW in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
  • Je Bildungsscheck kann nur eine Maßnahme anteilig gefördert werden
  • Der Zuschuss gilt nur für die Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Lehr- und Lernmittel sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Vor der Beantragung eines Bildungsschecks muss eine Beratung in einer von über 220 Beratungsstellen in NRW erfolgen.
  • Erst den Bildungsscheck beantragen, dann zur Weiterbildungsmaßnahme anmelden.

Zusätzlich gilt für den betrieblichen Zugang

  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter.
  • Der nicht geförderte Teil der Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme muss das Unternehmen tragen.
  • Je Unternehmen werden max. 10 Bildungsschecks im Jahr ausgestellt.

Ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Förderung durch einen Bildungsscheck erfüllen, können Sie beim „Quick-Check-Bildungsscheck“ online prüfen.

Nutzen Sie die Chance und verwenden Sie einen Bildungsscheck des Landes NRW für die Teilnahme an einem unserer Offenen Rhetorik Seminare.

50% der Trainingskosten, max. € 500,00 pro Scheck, werden vom Land Nordrhein-Westfalen für Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen übernommen. Die Arbeitsstätte des Unternehmens muss in NRW liegen oder Sie haben Ihren Wohnsitz hier.

Und so funktioniert der Bildungsscheck:

  1. Sie klären mit einer Bildungsberatungsstelle (z.B. IHK) in Ihrer Nähe Ihren Weiterbildungsbedarf und entsprechende -angebote ab.
  2. Sie bzw. Ihr Unternehmen erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen diesen bei uns ein.
  3. Sie begleichen lediglich die Seminargebühr abzüglich des Förderbeitrags.
  4. Die Restsumme wird vom Land NRW bezahlt.

Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck finden Sie auch hier.

Selbstverständlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen (Tel. 02222 . 91170)

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